Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gündung, der Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassungen, der Betrieb medizischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Abs. 1 S. 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und aller hiermit in einem weiten Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, beispielsweise wie auch Beratungs- und Coachingleistungen.