Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art für Senioren, Aufbau und Betrieb ambulanter Pflegedienste, Hauskrankenpflege, Hausnotruf, Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Seniorenheimen, Organisation von betreutem Wohnen und das Betreiben aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Begleitung von Senioren und ausländischen Patienten aus dem Ausland nach Deutschland und Betreuung in Deutschland, Vermittlung, Begleitung und Betreuung ausländischer Patienten in Krankenhäusern und Privatkliniken in Deutschland und der EU. Weiterhin der Handel mit Pflegehilfsmitteln und Sanitätsartikeln.