Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben jeder Art, die Verwertung und Vermarktung hiermit verbundener Produkte und Rechte aller Art, der Betrieb eines Lieferservices und aller damit zusammenhängender Rechtsgeschäfte und Handlungen und die Organisation von Catering Veranstaltungen und Betrieben.