Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einzel-, Groß- und Onlinehandel, Vermittlung und Vermarktung zum Verkauf von Produkten verschiedener Art, insbesondere
Elektronikartikel, Kleidung, Spielwaren, Möbel, Textilien, Sportgeräte und Zubehörteile, die nicht genehmigungspflichtig sind.