Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von Softwarelösungen und Internetplattformen, insbesondere für individualisierte Produkte, Marketing und Verkaufsförderung sowie den Internethandel und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Erbringung von Unternehmensberatungs- und IT-Dienstleistungen. Aufbau, Vermarktung, Lizensierung von und Handel mit gewerblichen Schutzrechten. Im- und Export sowie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere individualisierten Produkten im Bereich Druck und Textilien - ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren und Geschäfte, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.