Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Catering-Dienstleistungen, die Reinigung von Räumen jeglicher Art und von Außengeländen, die Gebäudeverwaltung, der Groß- und Einzelhandel, Transport und Logistikleistungen, IT-Dienstleistungen und -wartungen, die Softwareentwicklung und -wartung, soweit behördliche Genehmigungen nicht erforderlich sind.