Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, Konzeption und Verwaltung von Betrieben, Einkauf und Verkauf von Waren, Eventservice und Management (Planung & Durchführung von Veranstaltungen), Locationvermietung, die Übernahme der Geschäftsführung für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, Erwerb und Vermietung von Immobilien.