Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der erlaubnisfreie Handel, Vertrieb sowie Ein- und Ausbau von und mit Fassadenelementen wie u.a. Fenstern, Türen, Rollläden und Zubehör; die Montage dieser Produkte, sowie die Erbingung von erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen auf diesem Gebiet, insbesondere über das Internet (E-Commerce) sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.