Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Finanz- und Vermögensberatung, Unternehmensberatung, Eingehen und Halten von Beteiligungen, sowie Beratung (insbesondere bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, bei Unternehmensfinanzierungen und bei Maßnahmen der Reorganisation - mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz -) von Beteiligungsgesellschaften, die sich mit Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen befassen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch diese Beratungsleistungen direkt an Portfoliogesellschaften oder an Dritte erbringen.