Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Arbeitskräften, Arbeitnehmerüberlassung, der Import, Export und Handel mit Computern (Hard- und Software) und anderen elektrischen und elektronischen Geräten sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen jeder Art und IT-Consulting und Maklertätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 GewO (Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume), buchen und kontieren von laufenden Geschäftsvorfällen sowie Automobilhandel jeder Art. Weiterhin der Betrieb von Gastronomiebetrieben inklusive dem Ausschank von alkoholischen Getränken.