Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen aller Art und jeder Rechtsform, die Übernahme der Geschäftsführung oder der Liquidation von Unternehmen, die Verwaltung von Vermögen sowie die Errichtung, das Betreiben, die Vermietung und die Verpachtung von gastronomischen Betrieben und Einrichtungen.