Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Schaffung von Kunst im Bereich Malerei, Bildhauerei, Fotographie und weiteren künstlerischen Produkten, An- und Verkauf und Onlinehandel von Kunstwerken aller Art, künstlerische Gestaltung auf verschiedenen Materialien und Produkten jeder Art sowie Vermarktung internationaler Künstler und Vertrieb dieser Produkte über Onlineplattformen.