Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen in diversen Medien wie Grafik, Film- und Musikproduktion sowie die Entwicklung und der Vertrieb von technologischen Lösungen (Software), die in den genannten Bereichen Einsatz finden, jeweils unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.