Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Leistungen, die Geschäftsbesorgung und die Vermittlung von Produkten im Bereich des Vermessungs- und Geoinformationsmarktes sowie im In- und Ausland, mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen Kooperationen einzugehen, neue Gesellschaften zu gründen, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und solche Unternehmen zu erwerben und unter ihrer einheitlichen Leitung zu verwalten.