Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit und der Vertrieb von Waren und Produkten des täglichen Bedarfs, einschließlich Lebens- und Grundnahrungsmitteln, Waren und Produkten, die der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung und Behandlung von Waren und Produkten des täglichen Bedarfs dienen, einschließlich Verbrauchs- und Konsumgütern, sowie der Nachweis und die Vermittlung von hierauf gerichteten Geschäften sowie das Erbringen von Dienst- und Beratungsleistungen im Zusammenhang damit.