Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit erlaubnisfreien Waren, insbesondere abgepackten Lebensmitteln, Drogerieprodukten und kleinen Elektronikartikeln. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Aufstellung, das Betreiben und das Verkaufen von Warenverkaufssystemen, das Betreiben und die Vermietung von Software-Applikationen, das Betreiben von Werbeflächen und die Durchführung von Werbemaßnahmen für Dritte sowie die Durchführung sämtlicher Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.