Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von und Beteiligung an anderen Gesellschaften auf eigenen Namen und eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung der Beteiligungen, die Vermietung und Verpachtung von Vermögenswerten, die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung und -architektur, das Erstellen und Betreiben von Internetpräsenzen sowie von Softwarelösungen als Servicedienstleistungen (SaaS), sowie alle erlaubnisfreien Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.