Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vornahme von Baudienstleistungen jeglicher Art sowie Montage, Vermietung und Vertrieb von Tribünen, Bühnen, Gerüsten, Hallen und Zelten für Veranstaltungen aller Art, Auf- und Abbau von Messeständen, Ladenbau sowie Auftragsvermittlung im Veranstaltungsbaugewerbe und Baugewerbe im In- und Ausland.