Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Büchern und Medien und alle damit verbundenen Tätigkeiten, das Betreiben von Onlineportalen verbunden mit sozialen Netzwerken und die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art zwecks Förderung von Produkten und Dienstleistungen, Baudienstleistungen, Holz- und Bautenschutz, Baustoffhandel, Eisenflechterei, Trockenbau, Streicharbeiten und Fußbodenverlegearbeiten. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen.