Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von und Beteiligung an anderen Gesellschaften auf eigenen Namen und eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung der Beteiligungen, die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen auf wirtschaftlichem Gebiet, die Erbringung von Werbe- und Marketingaktivitäten, die Verwaltung von eigenem Vermögen, sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind