Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Vermarktung von Kinofilmen, Fernsehproduktionen und anderen audiovisuellen Erzeugnissen jeglicher Art (beginnend mit dem Kinofilm "THE TUTOR"), der Erwerb und Handel von Auswertungsrechten aller Art und von allen vorbeschriebenen Erzeugnissen, das Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Post-Produktion, Neue Medien, Filmfinanzierung und Co-Produktion im eigenen und fremden Namen, sowie alle branchenüblichen Nebengeschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt.