Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermietung, die Veräußerung und die Vercharterung von Motor- und Segelyachten sowie Sportbooten, Wassersportgeräten und Reisemobilen; der Betrieb eines Yachthafens sowie die Vermietung von Liegeplätzen und der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von eigenen Immobilien.