Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen; die Gründung neuer Unternehmen und Entwicklung von Geschäftsmodellen; Beteiligung an Investitionen in Unternehmen Dritter; Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen und lmmobilien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte (genehmigungsfähige Tätigkeiten sind ausgeschlossen).