Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung, das Halten, die Entwicklung und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen jeglicher Rechtsform sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Geschäfte, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagengesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.