Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der Komplementärstellung in Kommanditgesellschaften, insbesondere im Gastronomiebereich, Gastronomie, insbesondere Catering, genehmigungsfrei, Kleintransporte bis 3,5 t, Handeln von mit Verpackungen für die Gastronomie hauptsächlich im Internet, erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb gem. § 2 Abs. 2 GastG unter Ausschluss des Alkoholausschanks und -konsums an Ort und Stelle, Lieferservice von Speisen und Getränken.