Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben und Verwalten von Parkflächen aller Art. Die Gründung, der Erwerb, die Betreuung und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensanteilen; der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken und Immobilien, die Erbringung von kaufmännischen und administrativen Betreuungs- und Beratungsleistungen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auf diesen Gebieten für kleine und mittelständische Unternehmen im In- und Ausland, soweit dies alles erlaubnisfrei betrieben werden kann. Die Gesellschaft kann sich an weiteren Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Unternehmenszwecken beteiligen.