Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bundesweiter Kauf und Verkauf von Immobilien aller Art. Immobilienprojektentwicklung, Beratung, Vermittlung und Management. Der Bau und Handel mit Immobilien. Verwaltung und Service von und für Immobilien. Begutachtung, Marktanalysen und Verwertung von Immobilien. Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Ferner die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.