Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Markenentwicklung, Projektentwicklung, Steuerung an Startups und anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, ferner die Planung, Einrichtung und Strategieentwicklung von Marken, Franchise und Lizenzvergabe sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Softwarelösungen im Bereich Gastronomie und Hotellerie.