Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von beratenden Ingenieurdienstleistungen im Industrie- und im Dienstleistungsbereich, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in den genannten Bereichen, auch im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung; die Einstellung und Weiterbildung von in den genannten Bereichen tätigem Personal; die Erstellung, Konzeption, Entwicklung, Vermarktung, Vermietung, Installation, Anpassung und Wartung von Software für den Industrie- und Dienstleistungssektor; ingenieurtechnische Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Konzeption und Entwicklung von Produkten und Lösungen im industriellen und tertiären Bereich; sowie jegliche damit verbundenen Tätigkeiten.