Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Erziehung durch 1. nationale, internationale und interkulturelle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Weiterbildung 1.1. vor allem durch Projekte und Maßnahmen, die der Integration geflüchteter Menschen und deren Weiterentwicklung, deren gemeinwesenorientierten Erziehung und Bildung (Förderung von Lernprozessen, die der Verbesserung von Bildungs- und Lebenschancen von Mitgliedern eines Gemeinwesens und dessen Entwicklung dienen), 1.2. zur Förderung unternehmerischer Ideen und eines sozial und ökologisch verantwortlichen unternehmerischen Handelns. 2. Förderung von Modelleinrichtungen zu den in Ziffer 1 genannten Bereichen, wie z.B. die Entwicklung und Unterstützung von Konzepten für Qualifizierungsmaßnahmen und Aus- bzw. Bildungsprojekten. 3. Schaffung nationaler und internationaler Diskussionsforen zu den genannten Bereichen zu erreichen. 4. Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen, einschlägigen gemeinnützigen und/oder nationalen wie internationalen Einrichtungen, Institutionen und Gruppen, um die eigenen gemeinnützigen Zwecke zu erfüllen. Die andere Organisation erhält keine Mittel von der gUG, außer diese ist selber gemeinnützig oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Soweit durch diese Zusammenarbeit Forschungsergebnisse erzielt werden, werden diese zeitnah auf geeignete Weise veröffentlicht.