Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens und Zweck der Gesellschaft sind folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d. § 10 b Abs. 1 EstG:
a) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 4 AO);
b) Förderung der Erziehung und Bildung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).
Weiterhin ist die Gründung die Übernahme und der Betrieb von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII der Zweck der Gesellschaft.