Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verfügung über Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens, beispielsweise in Form des Erwerbs, Haltens, Verwaltens und Verfügens über unternehmerische Beteiligungen und über Immobilien und Grundvermögen aller Arten. Die Gesellschaft kann Gesellschaftsanteile treuhänderisch halten und Komplementärin einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft sein. Genehmigungspflichtige Geschäfte gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft.