Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbau und Betrieb eines Netzwerks zur Förderung von Diversität in Führungspositionen sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem KWG unterliegen