Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Initiierung und Konzeption von Alternativen Investmentfonds (AIF), die insbesondere in Sachwerte wie beispielsweise Immobilien investieren, einschließlich der Beratung Dritter bei der Konzeption und der Auflage von AIF. Die Gesellschaft kann darüber hinaus administrative Tätigkeiten für AIF, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Vermögenswerten von AIF übernehmen und durchführen oder solche Tätigkeiten an Dritte vermitteln oder für Dritte übernehmen und durchführen, wenn und soweit für diese Tätigkeiten eine behördliche Erlaubnis insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, der Gewerbeordnung oder anderen Gesetzen zur Regulierung der Finanzbranche nicht erforderlich ist oder eine solche Erlaubnis der Gesellschaft erteilt wurde.