Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion, Handel und Onlinehandel sowie die Vermarktung von Textilien aller Art, wie Kopfbedeckungen, Schuhe, Unterwäsche, Accessoires, Schmuck, Mode und Lifestyleprodukte, ferner die Produktion von Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken