Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten sowie die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.