Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Grundstücken, die Entwicklung und Durchführung Immobilienprojekten, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und die Beteiligung an sowie das Handeln für Gesellschaften mit einem derartigen Unternehmensgegenstand als Komplementärin, soweit diese Tätigkeiten keiner Zulassung nach § 34c GewO bedürfen.