Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken und/oder grundstücksgleichen Rechten, die Bebauung der Grundstücke sowie die anschließende Vermietung oder Verpachtung sowie die Veräußerung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO