Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung von Teilen des Unternehmens und des Unternehmens im Ganzen, sowie das Verwalten von Vermögen, der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die strategische Steuerung von Unternehmen.