Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung, Vertrieb und Produktion von verschiedenen Medieninhalten, Erwerb und Halten von Rechten an verschiedenen Medieninhalten, Marketing, Eigenwerbung (Self-Promotion), Produktion und Vertrieb von Merchandise, Mikro-Gadgets und anderer Hard- und Software, Kooperation mit Brands, Product Placement, Entwicklung von Computer-Software; Beratung und Ausführung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Computertechnologien; Tätigkeiten zur Erstellung und Nutzung von Datenbanken und Informationsressourcen, Unternehmensberatung, Beteiligung an anderen Unternehmen.