Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der grenzüberschreitende Vertrieb, die Vermarktung, der Handel, die Entwicklung, die Herstellung und Abfüllung bzw. Verpackung von alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken und damit verbundener Waren und Konsumgüter, die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich Bewirtung sowie Beratungsleistungen jeglicher Art in vorgenannten Zusammenhängen.