Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmens- und Managementberatung, die Übernahme von Geschäftsführungen, das Interimsmanagement, die Personalberatung, die Übernahme von Industrie- und Handelsvertretungen, die Entwicklung sowie der Handel mit und der Vertrieb von industriell hergestellten Produkten, insbesondere von technischen Teilen und Systemen aus Metall und Kunststoff sowie die organisatorische, technische und kaufmännische Sanierungsberatung.