Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, die Verwaltung und der An- und Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die im Bereich von Finanzdienstleistungen, insbesondere bei der Entwicklung und dem Betrieb von Online-Plattformen zur Vermittlung von Finanzdienstleistungen, tätig sind, sowie der Ausübung von Holdingfunktionen, jeweils auf eigene Rechnung und im eigenen Namen