Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere von Beteiligungen an europäischen Unternehmen, die in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb ökologischer und nachhaltiger Produkte tätig sind, jeweils ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Rechnung Dritter.