Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, Entwicklung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien aller Art, sowie die Gründung, Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die entgeltliche Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen bei der infrastrukturellen, kaufmännischen und technischen Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen sowie die entgeltliche Erbringung von weiteren kaufmännischen und administrativen Dienstleistungen, sowie das Verwalten des eigenen Vermögens auf eigene Rechnung.
Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art selbst zu gründen, zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
Die Gesellschaft übt keine Maklertätigkeit gemäß § 34 c der Gewerbeordnung aus.