Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Franchise- und Lizenzaktivitäten im In- und Ausland, insbesondere als Franchise- oder Lizenzgeber für Gastronomie und convenience food sowie die Franchise- und Lizenzvergabe von Gastronomie- und convenience food Konzepten nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.