Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Tochterunternehmen innerhalb der Holding Struktur in Hinblick auf Organisation der betrieblichen Abläufe und des Rechnungs- und Zahlungswesen, als auch die Entwicklung neuer Geschäftsfelder und Integration oder Neugründung von weiteren Tochterunternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie baubetriebliche Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung von Bauprojekten im In- und Ausland, als auch die Entwicklung von Software.