Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauservice-Dienstleistungen, Gebäudereinigung, Holz- und Bautenschutz (Mauerschutz und Holzimprägnierung von Gebäuden), Eisenflechter, Bautentrocknung, Bodenleger, Asphaltierer (ohne Straßenbau), Betonbohrern, Baustellenbetreuung, Vermittlung, Handel und Verleih von Baumaterialien und Baumaschinen sowie sämtliche Bautätigkeiten ohne behördliche Anzeige- und Genehmigungspflicht.