Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, Verwaltung eigenen Vermögens, Entwicklung und Verwaltung eigenen Immobilienvermögens sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.