Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Strafrechtswissenschaften, sowie die Volks- und Berufsbildung zu strafrechtlichen Themen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die Organisation von Seminaren, Vorträgen, Fortbildungsveranstaltungen und Publikationen über strafrechtliche Themen. Alle Forschungsergebnisse werden zeitnah in Fachzeitschriften und ähnlichen Publikationen veröffentlicht.